Familie Meier* wohnt seit fünf Jahren in ihrer Traumwohnung im zweiten Stock. Sie fühlt sich in dieser Wohnung mit den beiden zwei- und sechsjährigen Söhnen rundum wohl. Vor einiger Zeit ist in der darunterliegenden Wohnung ein älteres Ehepaar eingezogen. Beide rauchen oft draussen auf dem Balkon. Seither riecht es im Schlaf- und im Kinderzimmer der Familie Meier nach Tabakrauch.

Offene Fenster in warmen Sommernächten werden nicht mehr möglich sein. Zudem machen sich die Eltern Sorgen um ihre Kinder: In den letzten Monaten hustet der zweijährige Sohn vermehrt. Für Familie Meier ist die Situation unhaltbar geworden.

Was tun gegen Passivrauchen?

Die Lungenliga erhält immer wieder Zuschriften verzweifelter Mietpersonen oder Wohneigentümer, die unter dem Passivrauch aus der Nachbarwohnung leiden. Die Lungenliga Schweiz empfiehlt folgendes Vorgehen:

Das Gespräch suchen mit den Nachbarn

  • Suchen Sie das direkte Gespräch mit den rauchenden Nachbarn.
  • Treffen Sie gemeinsame Absprachen bezüglich des Rauchens und des Lüftens.
  • Wenn der Erfolg ausbleibt, erkundigen Sie sich, ob andere Nachbarn ebenfalls unter dem Passivrauch leiden.

Kontaktaufnahme mit Vermietern

  • Kontaktieren Sie die Vermieterin/den Vermieter und bitten Sie um die Lösung des Problems gemäss Obligationenrecht (Art. 257f).

Rechtliche Grundlagen

  • Wird das Problem nicht gelöst, kann ein Mangel am Mietobjekt geltend gemacht werden. Dies rechtfertigt eine Herabsetzung des Mietzinses gemäss Obligationenrecht (Art. 259a).

Einfordern der Mängelbehebung

  • Wird der Mangel nach Ablauf einer schriftlich angekündigten Frist vom Vermieter/von der Vermieterin nicht behoben, können weitere juristische Schritte unternommen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter lungenliga.ch/passivrauchen

Bei Fragen wenden Sie sich an info@lung.ch

 

* Namen und Alter der Personen sind rein zufällig gewählt

Mehr Informationen zum Passivrauchen:

lungenliga.ch