Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will Menschen dazu anregen, über die Organspende nachzudenken. Aus einem einfachen Grund: Ihr Entscheid kann die Gesundheit und die Lebensqualität von Mitmenschen verbessern oder sogar ihr Leben retten.

Wer von Ihnen macht den Veganuary mit? Wer den Dry January? Wer von Ihnen kocht gesünder, fährt weniger Auto oder treibt mehr Sport? Wer von Ihnen hat sich vorgenommen, eine bessere Freundin zu sein? Sich mehr zu melden? Oder mehr Zeitung zu lesen? Und zu guter Letzt: Wer von Ihnen hat bereits mit der Steuererklärung angefangen? Müssen wir schliesslich auch. Und wenn wir nicht müssen, dann sollten wir zumindest. Und wie oft sagen wir in solchen Fällen: Nächstes Jahr. Nächstes Jahr bestimmt! 

Und dann, nach all diesem Müssen, dem täglichen Sollen, sollten wir noch die Organspende regeln? Ja klar! Morgen dann! Es ist menschlich, dieses Thema aufzuschieben und es passiert auch oft. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) betont in diesem Gastbeitrag:

«Eine Organspende kann Leben retten. Deshalb sollten möglichst viele Menschen ihren Willen festhalten und ihre Angehörigen informieren.»

Heute gilt für die Schweiz in Sachen Organspende: Einer verstorbenen Person dürfen nur dann Organe oder Gewebe entnommen werden, wenn diese dazu ausdrücklich ihr Einverständnis gegeben hat (Zustimmungslösung). Liegt keine schriftliche Zustimmung vor, beispielsweise in Form einer Spendekarte oder einer Patientenverfügung, werden die nächsten Angehörigen im Spital nach dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person gefragt.

Die Erfahrung zeigt: Angehörige, die zu Lebzeiten nie mit ihren Liebsten über die Organspende gesprochen haben, lehnen diese im Zweifelsfall eher ab. In einer so oder so schon schwierigen Situation kann dieser Entscheid für die Hinterbliebenen sehr belastend sein.

Warum Organspende ein sehr seltenes Ereignis ist

Dazu kommt, dass eine Organspende ein äusserst seltenes Ereignis ist. Statistisch gesehen, kommt eine Organspende in weniger als einem Prozent aller Todesfälle infrage. Das liegt auch daran, dass eine Organspende nur dann möglich ist, wenn ein Mensch im Spital verstirbt. Verstirbt jemand zu Hause oder ausserhalb eines Spitals, ist eine Organspende nicht möglich. Denn für eine Spende braucht es vorbereitende medizinische Massnahmen, die nur im Spital durchgeführt werden können. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen ihren Willen äussern und festhalten.

Drei Gründe für eine Entscheidung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Bevölkerung unlängst über ihre Haltung zur Organspende befragt. Die Mehrheit der Bevölkerung ist der Organspende gegenüber positiv eingestellt. Bei den Gründen für eine Entscheidung stechen drei Argumente besonders hervor:

«Man will über den Tod hinaus über den eigenen Körper bestimmen können. Und man möchte anderen Menschen helfen beziehungsweise einem anderen Menschen das Leben retten. Der dritte, oft unterschätzte Grund, der für eine Entscheidung spricht, ist: Eine Willensäusserung entlastet die Angehörigen.»

Die Gewissheit, im Sinne der verstorbenen Person zu entscheiden, beruhigt. Dabei ist es weniger wichtig, wie man sich entscheidet, als dass man sich entscheidet und diesen Willen auch festhält. Schriftlich kann man dies beispielsweise auf einer Organspende-Karte, in einer Patientenverfügung oder im elektronischen Patientendossier festhalten. Am meisten entlastet jedoch das persönliche Gespräch.

Spende bis ins hohe Alter möglich

Was nur wenige Menschen wissen: Organe und Gewebe können bis ins hohe Alter gespendet werden. Viel entscheidender als das Alter sind der Gesundheitszustand und die Funktionsfähigkeit der Organe und des Gewebes. Sogar Menschen mit bestimmten Krankheiten, wie beispielsweise gewissen Tumorerkrankungen, können unter Umständen spenden. Ob eine Transplantation möglich ist, wird kurz vor oder während der Entnahme geprüft. Verstorbene Menschen können Nieren, Lunge, Leber, Herz, die Bauchspeicheldrüse oder deren Inselzellen und den Dünndarm spenden. Auch Gewebe kann nach dem Tod gespendet werden. Beispielsweise die Augenhornhaut, Herzklappen und grosse Blutgefässe.

Neue Regelung für Organspende

Im Mai 2022 hat die Schweizer Bevölkerung an der Urne der «erweiterten Widerspruchsregelung» zugestimmt. Diese sieht vor: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten. Wenn kein dokumentierter Wille vorliegt, wird davon ausgegangen, dass die Person mit der Organspende grundsätzlich einverstanden ist.

Damit der Wille einfach, sicher und nach den Regeln des Datenschutzes festgehalten werden kann, wird der Bund ein neues, elektronisches Register schaffen. Darin kann jede Person ihren Willen zur Organspende eintragen. Die neue Regelung wird frühstens ab 2026 gelten und mit einer neuen Bevölkerungskampagne begleitet.

Liegt keine schriftliche Willensäusserung vor, werden auch bei der neuen gesetzlichen Regelung die Angehörigen nach dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person gefragt. Damit bleibt das oberste Gebot beim Thema Organspende bestehen: Sprechen Sie mit ihren Angehörigen über Ihre Entscheidung und entlasten Sie sie damit von einer schwierigen Entscheidung.

Mit der Organspendekarte können Sie Ihren Willen festhalten.

Regeln statt aufschieben:

die Organspende.

Herztransplantation im Alter von 11 Jahren

Die heute 18-jährige Carina ist auf den ersten Blick ein ganz normaler Teenager. Auf den zweiten Blick wird klar, dass sie ihr Leben anders lebt als die meisten Menschen. Mit 10 Jahren bekam Carina ein Kunstherz und mit 11 Jahren eine Herztransplantation.

Wir haben Carina auf ihrem seit langem geplanten Töffli-Roadtrip über den Gotthard mit einer Kamera begleitet. Das bewegende Porträt zeigt, wie Carina trotz der durchgestanden, schwierigen Situation ihr Leben intensiv und mit einer bewundernswerten Gelassenheit lebt.

«Dies ist nur möglich, weil ein anderer Mensch den bewussten Entscheid für eine Organspende gefällt hat. Ein Entscheid, der Carina ein zweites Leben geschenkt hat.»

Sieben Fragen zur Organspende

1 Werden mir nach dem Tod automatisch Organe entnommen?

Nein. Organe, Gewebe oder Zellen dürfen einer verstorbenen Person nur dann entnommen werden, wenn sie der Organentnahme zugestimmt hat.

2 Was passiert, wenn mein Wille nicht dokumentiert ist und die Angehörigen nicht erreichbar sind?

Dann ist eine Organentnahme verboten.

3 Bis in welches Alter kann man Organe spenden?

Eine Organspende nach dem Tod ist bis ins hohe Alter möglich. Der Gesundheitszustand ist dabei entscheidender als das Alter.

4 Wie vielen Menschen kann ich mit einer Organspende helfen?

Bis zu sieben Menschen. Wird eine Lunge oder Leber geteilt, sogar noch mehr.

5 Wer erhält die gespendeten Organe?

Es gibt eine Warteliste der Personen, die ein Organ benötigen. Die Zuteilung erfolgt nach medizinischen Kriterien.

6 Was ist, wenn ich meine Entscheidung ändere?

Es zählt das, was auf der Spendekarte oder der Patientenverfügung steht. Diese Dokumente kann man jederzeit anpassen.

7 Wie soll ich meinen Willen festhalten?

Am besten halten Sie Ihren Willen schriftlich fest. Zum Beispiel auf einer Organspende-Karte, im elektronischen Patientendossier oder in einer Patientenverfügung.

So oder so: Teilen Sie Ihren Entscheid immer auch Ihren Liebsten mit.

Regeln statt aufschieben:

die Organspende.