Für eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag ist es nie zu früh. Der «Docupass» von Pro Senectute bietet ein umfassendes Dossier, um die persönliche Vorsorge zu regeln.
Die medizinische Betreuung zum Lebensende selbst bestimmen und die persönliche Vorsorge regeln: Was hat das vor zehn Jahren eingeführte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (ESR) sonst noch verändert?
Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene ESR ersetzte die Bestimmungen des Vormundschaftsrechts von 1907, sollte ein Mensch urteilsunfähig sein. Die alte Gesetzgebung sah die rechtliche Vertretung sowie den Schutz der Interessen und Bedürfnisse minderjähriger oder urteilsunfähiger Personen durch einen Vormund vor.
Das neue Gesetz ersetzte die Vormundschaftsbehörde durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). In dieser wurden Fachpersonen aus diversen Fachrichtungen – Recht, Psychologie und Sozialarbeit – vereint. Die KESB hat den Auftrag, Massnahmen zum Schutz Betroffener anzuordnen.
Nicht zu den Aufgaben gehören die Begleitung und Betreuung: Sie werden von Beistandspersonen, Sozialdiensten, Institutionen wie Alters- und Pflegeheime sowie Beratungsstellen wahrgenommen.
Das ESR regelt auch die persönliche Vorsorge neu. Eine der wesentlichen Verbesserungen ist der Vorsorgeauftrag: Mit ihm bestimmt eine urteilsfähige Person, wer im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit stellvertretend für sie handelt. Zudem brachte das neue Gesetz mit sich, dass Ehepaare sowie eingetragene Partnerinnen und Partner, die sich regelmässig persönlich Beistand leisten, Rechte erhalten, die ihnen früher verwehrt waren.
Neu im Gesetz verankert wurden auch ein medizinisches Vertretungsrecht und die Möglichkeit, mittels der Patientenverfügung gesundheitlich vorauszuplanen. Dabei definiert eine urteilsfähige Person mitunter, welche medizinischen Massnahmen sie bei einer Urteilsunfähigkeit annimmt oder ablehnt.
Die Möglichkeiten der neuen Gesetzgebung kennt Annina Spirig bestens. Als Spezialistin für persönliche Vorsorge bei Pro Senectute Schweiz weiss sie, weshalb man sich besser früher als erst im Pensionsalter mit der Patientenverfügung befassen sollte:
Darüber hinaus könne man mit einer vorzeitigen Regelung der persönlichen Vorsorge selbstbestimmt festhalten, wer sich um die eigenen Angelegenheiten kümmern soll. Dies entlaste auch die Angehörigen.
Auch jüngeren Menschen empfiehlt Annina Spirig den «Docupass». Diese Gesamtlösung von Pro Senectute für die persönliche Vorsorge legt sie insbesondere unverheirateten jungen Menschen nahe. Annina Spirig:
Als Beispiel bezieht sie sich auf die Werteerklärung, die es beim handschriftlichen Ausfüllen der Patientenverfügung im Rahmen des «Docupass» festzuhalten gilt. Die Werteerklärung hält im Wesentlichen fest, was das eigene Leben lebenswert macht.
Als Inspiration zur Beantwortung solcher Fragen empfiehlt Annina Spirig das Kartenset «Go Wish» von Pro Senectute. «Diese vorgefassten Formulierungen zum Lebensende bieten eine gute Gelegenheit, um spielerisch den Dialog mit den Liebsten darüber zu führen», erklärt Annina Spirig. «Die eigenen Antworten und die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit bilden eine gute Vorbereitung auf diesen Moment, den wir alle eines Tages erleben werden.»
Docupass Dossier
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Eine Patientenverfügung ist das Kernstück gesundheitlicher Vorausplanung. Sie gibt Auskunft, wie man im Falle einer Urteilsunfähigkeit medizinisch behandelt werden möchte.
Leider passiert es allzu häufig: Ein Unfallopfer mit irreversiblen Hirnschäden vermag nicht mehr selbsttätig zu atmen – eine Beatmungsmaschine wird aktiv. Kein ärztlicher Eingriff wird den Zustand dieser Person verbessern können: Sie ist von einer lebensverlängernden Intensivbehandlung abhängig. Dieses Szenario gehört in einem Spital zum Alltag. Nicht weniger alltäglich ist die Frage an die Angehörigen, ob die lebenserhaltenden Massnahmen fortzusetzen sind.
Diese Situation kann Angehörige überfordern und belasten: Sie müssen gemäss dem mutmasslichen Willen der urteilsunfähigen Person handeln. Ein hilfreicher Kompass, um in solchen Situationen Entscheidungen zu fällen, ist eine Patientenverfügung. Annina Spirig von Pro Senectute Schweiz weiss um die Wichtigkeit einer Patientenverfügung.
Gegenüber der «Schweizer Hausapotheke» erklärt die Spezialistin für persönliche Vorsorge, was zu beachten ist:
Zum Beispiel, wie man zu medizinischen Behandlungsfragen steht, falls man urteilsunfähig wird. Zudem kann man eine Vertretungsperson bestimmen, die befugt ist, Entscheidungen zu treffen. Sie agiert als Ansprechperson für das medizinische Personal. Ein zentrales Element der Patientenverfügung ist auch die Beantwortung wichtiger Fragen in eigenen Worten: Was macht mein Leben lebenswert? Was bedeutet Lebensqualität für mich? Und wie stehe ich zu lebensverlängernden Massnahmen?
Eine Patientenverfügung errichtet man in urteilsfähigem Zustand und bespricht sie mit der eingesetzten Vertretungsperson. Die Patientenverfügung stellt sicher, dass der eigene Wille zu medizinischen Behandlungsfragen umgesetzt wird. Zudem entlastet sie Bezugspersonen vor schwierigen Entscheidungssituationen, weil sie mit dem persönlichen Willen vertraut sind und somit gut stellvertretend entscheiden können.
Im Prozess der gesundheitlichen Vorausplanung setzt man sich mit den eigenen Werten rund um das Thema Leben und Tod auseinander. In diesen Fragen können der Glaube oder auch andere Prägungen, die man in der persönlichen Sozialisierungsgeschichte erlebt hat, eine zentrale Rolle spielen.
Wir sprechen von einem Prozess, der länger dauern kann. Nebst dem persönlichen Reflexionsprozess und dem Gespräch mit vertrauten Personen ist zu beachten, dass die formellen Voraussetzungen gemäss Art. 371 ZGB eingehalten werden: Eine Patientenverfügung muss datiert und unterzeichnet sein.
Das Original ist an einem gut auffindbaren Ort zu hinterlegen. Kopien sind den Angehörigen und allenfalls auch dem Arzt oder der Ärztin auszuhändigen. Eine andere Möglichkeit bietet der eDocupass, das elektronische Vorsorgedossier von Pro Senectute. Es ermöglicht nebst ausdruckbaren PDFs eine sichere Online-Hinterlegung in einem digitalen «Safe».
Sie macht in jedem Alter Sinn. Vieles kann man im Leben regeln, den Zeitpunkt eines Unfalls oder einer Krankheit jedoch nicht. Jeder und jede kann sich die Frage stellen: Wer sollte im Ernstfall stellvertretend für mich entscheiden können? Was ist mir dabei wichtig? Auch jemand ohne Vertrauenspersonen kann sich diese Fragen stellen und sich beraten lassen, um eine qualitativ gute Patientenverfügung zu erstellen.
Ja, denn im Leben können sich die Umstände ändern. Eine Patientenverfügung ist ein dynamischer Prozess: Inhalte und berechtigte Vertretungspersonen sollte man etwa alle zwei Jahre überprüfen.
Erika Tschumi (65) hat beim Tod ihrer Eltern erlebt, was es bedeutet, die persönliche Vorsorge zu regeln. Sie hat für sich selbst schon alles in die Wege geleitet. Die sportliche Rentnerin schätzt insbesondere den «Docupass», das Vorsorgedossier von Pro Senectute.
Erika Tschumi lebt in der Region Olten. Ihre berufliche Laufbahn führte sie 2009 zu Pro Senectute Schweiz nach Zürich. Motiviert von ihrer Leidenschaft für Sport, bildete sie als Mitarbeiterin im Bereich Sport und Bewegung bis zu ihrer Pensionierung Anfang 2023 Erwachsenen-Sportleiter*innen aus.
Zwar sei sie «schon fitter» gewesen, so Tschumi. Doch sie schätze es, im Ruhestand wieder mehr Zeit für die diversen sportlichen Aktivitäten zu haben. So geht die Rentnerin gerne Tanzen, Wandern und macht Gymnastik. Und sie fährt leidenschaftlich gerne Ski sowie auf dem neuen E-Bike.
Erika Tschumi schaut gelassen in die Zukunft, weil sie ihre persönliche Vorsorge geregelt hat. Aufgrund ihres Bezugs hat sie hierzu das Vorsorgedossier «Docupass» von Pro Senectute gewählt. Wir fragten bei ihr nach, wie es war, das wichtige wie schwere Thema persönliche Vorsorge anzugehen.
Dass ich meinen Nachkommen möglichst viel abnehmen kann. Dass ich für mich vorsorgen und organisieren kann, was ich will. Einfach, wie es mit mir weitergehen soll.
Genau.
Die eigentliche Initialzündung war die Erkrankung meiner Mutter an Alzheimer. Ich wusste von meinen Eltern zwar mündlich, was sie sich etwa in Sachen Patientenverfügung wünschten, doch ich hatte nichts Schriftliches. Seit 2009 arbeitete ich bei Pro Senectute und nahm eine Verfügung zum Ausfüllen mit zu meinen Eltern. Gemeinsam besprachen wir die Themen.
Mein Vater hat alles sofort verstanden, aber meine Mutter benötigte wegen ihrer Erkrankung viel Erklärungsarbeit. Doch wir konnten alles in ihrem Sinne regeln und sie unterschrieb eine Patientenverfügung. Darin hielt sie etwa fest, dass sie keine lebenserhaltenden Massnahmen wünscht und nicht an Schmerzen leiden möchte.
Als mein Vater dann in der Coronazeit verstarb, galt bereits das neue ESR. Es gab auch schon den «Docupass», und wir besprachen den Inhalt gemeinsam. Vater füllte alles eigenhändig aus und unterschrieb.
Natürlich war es für mich nicht einfach zu realisieren, dass meine Eltern bald diese Welt verlassen würden. Doch das gehört zum Leben, es ist für mich etwas Natürliches. Man kann den Tod nicht verschweigen.
Alles im «Docupass» habe ich sorgfältig ausgefüllt. Hierfür war ich bei Pro Senectute natürlich an der Quelle.
Gewiss war der Vorsorgeauftrag wegen der erforderlichen Handschriftlichkeit und des Detaillierungsgrads anspruchsvoller. Zudem ist darauf zu achten, dass alles unmissverständlich formuliert ist.
Sie nahmen es zwar entgegen, doch sie wollten – für die jüngere Generation verständlich – zuerst gar nicht gross darüber sprechen. Jetzt bin ich aber davon überzeugt, dass sie – wenn möglich – alles so umsetzen werden.
Sich mit der Endlichkeit des Lebens zu befassen, gehört für mich zum Leben – und festzuhalten, wie man wirklich vorsorgen möchte. Auch wenn es schmerzhaft ist, dies zu tun: Es ist ein wichtiger Schritt.